In der aktuellen Spontan-Bestellrunde ging es etwas anders zu als sonst und daher gibt es diesmal auch etwas andere Infos, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk bei uns abgeholt haben.
Aber Sie haben nun Ihr neues Balkonkraftwerk bei uns abgeholt, den Transport nach Hause gut gemanaged, nichts ist kaputt gegangen und jetzt kommt die große Frage: Was nun? Immerhin bedeutet jede Stunde Sonnenschein, ohne dass das Kraftwerk seine Arbeit verrichten kann, den Verzicht auf selbst erzeugten Strom. 🙂
Daher geht es als Erstes an den Aufbau und die Montage. In den vorhergehenden Bestellrunden kannten wir das Montagematerial und konnten dazu Hilfestellung geben. Hier sind Sie nun leider auf sich allein gestellt. Aber Powerness gibt einen tollen Support. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Firma, die Ihnen die Rechnung ausgestellt hat.
Anschluss des Balkonkraftwerks
Der elektrische Anschluss ist recht einfach. Verbinden Sie die beiden Stecker am Solarmodul mit einem der beiden Eingänge des Wechserichters. Das beiliegende Kabel führt dann bis zur nächsten Steckdose. Wenn alles angeschlossen ist, stecken Sie am Schluss den Stecker in die Steckdose.
Ein Kabel bis zur Steckdose liegt bei. Sollte das nicht ausreichen und Sie wollen es verlängern, denken Sie daran, dass Sie ein Kabel kaufen, dass vom Typ H07 ist. Dann ist es für Feuchtigkeit geeignet und auch UV-beständig.
Inbetriebnahme
Wenn Sie das Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen, haben Sie vier Wochen Zeit, um es beim Marktstammdatenregister anzumelden. Noch vor wenigen Monaten mussten Sie es erst anmelden, die Bestätigung abwarten und durften den Stecker dann erst einstecken. Hier hat die Bundesregierung durch das Solarpaket I die Bürokratie ordentlich abgebaut und den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfacht.
Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist ein Register der Bundesnetzagentur. Hier werden die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen, sowie die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Der Staat will halt wissen, wer wo in der Lage ist wie viel Strom zu produzieren. Als Planungsinstrument ist das sicherlich hilfreich. Auch für Bürger Initiativ auf lokaler Ebene ist es hilfreich zu schauen, wie denn die Energiewende in Viernheim vorankommt. Die Politik schießt da mit ihren überpositiven Meldungen zum Ausbau der Photovoltaik in Viernheim oft ein Stück über die Wahrheit hinaus. Der Blick ist Marktstammdatenregister bildet dann die Realität ab.
Bei den Balkonsolaranlagen bildet das Marktstammdatenregister allerdings die Realität nicht ab. Nach Schätzungen sind nur 20-30 Prozent der Balkonkraftwerke in Deutschland beim Marktstammdatenregister registriert. Für manche ist bzw. war (es hat sich deutlich vereinfacht) der Anmeldeprozess zu kompliziert, manche meinen, dass es den Staat nichts angeht, dass man sowas betreibt oder was auch immer. Fakt ist einerseits, dass angemeldet werden muss, andererseits ist nicht bekannt, dass bereits irgendjemand rechtlich verfolgt wurde, wenn er nicht angemeldet hat. Allerdings KÖNNTE das passieren!
Bei den großen Anlagen ist es etwas anders. Hier steht der installierende Elektriker in der Pflicht, die Anlage zu registrieren und bei Anlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten ist die Registrierung eben auch Voraussetzung. Insofern sind die großen PV-Anlagen (weitestgehend) alle registriert.
Letztendlich ist aber auch die Registrierung beim Marktstammdatenregister keine Riesenherausforderung und für alle machbar.
Wenn die Anmeldung beim Marktstammdatenregister erfolgt ist, erfahren auch die Stadtwerke davon. Die Stadtwerke haben ein Interesse daran, dann auch den alten Zähler gegen einen moderneren digitalen Zähler auszutauschen. Dieser zählt dann auch den Strom, den Sie mit dem Balkonkraftwerk in das Netz der Stadtwerke einspeisen. Geld gibt’s allerdings keins dafür.
Sollen Sie noch einen alten Ferrariszähler haben – das sind die ollen schwarzen – kann es passieren, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn Sie mehr Strom produzieren als sie selbst verbrauchen. Es gibt Menschen, die berichtet haben, dass das sehr befriedigend ist, den Zähler rückwärts laufen zu sehen… 🙂 Immerhin senken Sie so ihren Zählerstand. Das ist auch gleich der Grund dafür, dass angemeldet werden muss und dann eben der Zähler ausgetauscht wird: Die Stadtwerke haben natürlich ein Interesse, dass der Zähler nicht rückwärts läuft. Rechtlich ist es übrigens auch nicht ganz unkritisch – wenn man nicht angemeldet hat, den Zähler rückwärts laufen lässt und dann erwischt wird. Das wird als Straftatbestand gehandhabt.
Daher gilt eigentlich: Spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister anmelden. Damit sind sie dann aus dem Schneider und die Stadtwerke müssen sich von sich aus bei Ihnen melden.
Wenn Sie schon einen digitalen Zähler haben, sollten Sie das Balkonkraftwerk anmelden. Denn dieser zählt auch den eingespeisten Strom. Und dann wird es irgendwann schwierig zu erklären, wie denn Strom eingespeist wurde, obwohl ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist…
Sie finden die Webseite des Marktstammdatenregisters hier!
Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: Sie legen zunächst ein Benutzerkonto an und registrieren Sie damit als Anlagenbetreiber. Im zweiten Schritt melden sie dann ihr eigenes Balkonkraftwerk an. Wenn Sie später vielleicht weitere Anlagen betreiben, nutzen Sie Ihren Account als Anlagenbetreiber und legen dort eben weitere Anlagen an. Was vielleicht an dieser Stelle lustig klingt, ist für manche Fälle gar nicht so unwahrscheinlich. Einige fangen gerade an sich mit dem Thema Photovoltaik zu befassen und vielleicht kommt bei dem einen oder der anderen später noch eine größere Anlage hinzu.
Eine Anleitung finden Sie auf der Seite des Markstammdatenregisters bzw. hier.
Sollten Fragen zur Anmeldung sein, bietet das Marktstammdatenregister eine eigene Hilfehotline unter der Telefonnummer 0228 14 – 3333.