Im Nachgang zur Auslieferung der Balkonkraftwerke der zweiten Bestellrunde kamen nochmal ein paar Fragen auf, die wir gerne noch einmal schriftlich ausführen. Aufgetaucht ist die Frage im Rahmen der Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken, die neben Adressdaten, ein paar Zertifikaten und Nachweisen sowie einer Zusicherung auch ein paar Anlagendaten genannt haben wollen. Darauf wollen wir hier noch einmal schriftlich eingehen, damit man das leichter verstehen kann.
Dabei müssen wir – als auch die Stadtwerke – mit dem Umstand leben, dass die Abfragen nur ungenügend auf die von uns angebotenen Anlagen passen. Wir bieten Anlagen an, bei denen jedes Modul seinen eigenen Wechselrichter hat. Das Formular jedoch geht davon aus, dass es eine Anzahl an Module gibt, die an einem Wechselrichter hängen. Darauf sollte man ggf. gesondert hinweisen.
Summenleistung der Module
Derzeit darf man in Deutschland mit Steckersolarmodulen nur 600 Watt Leistung anschließen. Hier wird aktuell diskutiert, diese Grenze auf 800 Watt anzuheben, wie in vielen anderen europäischen Ländern, aber damit ist noch nicht so weit. Also die maximale Leistung, die man derzeit mit Steckersolarmodulen betreiben darf, sind 600 Watt.
Die von uns angebotenen Module haben je eine maximale Modulleistung von 385 Watt – also 385 Wattpeak/Wp (Peak = Spitze). Das heißt, das Modul mit 385 Wp kann maximal 385 Watt erzeugen, bei optimaler Sonneneinstrahlung. Wenn man nun zwei Module betreibt, sind das dann (zwei mal 385 Wp) 770 Wp. Ein Balkonkraftwerk mit diesen Modulen produziert also bei optimalen Bedingungen 770 Wp! Diese müssen dann auch im Feld „Summenleistung der Module“ angegeben werden.
Man darf aber nur 600 Watt betreiben. Daher reguliert der Wechselrichter die Leistung, die die Anlage abgibt, herunter auf die erlaubten maximal 600 Watt. Nur diese kann man in der eigenen Wohnung verwenden bzw. speist die nicht verwendeten Reste dann (unentgeltlich) ins Netz ein. Damit sind die offiziellen Regelungen also erfüllt.
Warum ist die Modulleistung dann aber höher? Eine höhere Modulleistung hat Vorteile. Die maximale Leistung wird unter optimalen Bedingungen erreicht. Wenn aber nun eine Wolke im Weg ist, die Sonnen nicht senkrecht auf das Modul scheint oder anderes, wird weniger Leistung erzeugt. Wenn nun aber die maximale Leistung bei 300 Wp läge und nicht-optimale Bedingungen herrschen, ist die abgegebene tatsächliche Leistung zwangsläufig unter 300 Watt. Wenn also eine Wolke kommt und dadurch wird 10 Prozent weniger Leistung erzeugt, sind das bei einem Modul mit 300 Wp nur noch 270 Watt. Damit wird dann weniger erzeugt als eigentlich erlaubt ist.
Mit Modulen mit höherer Leistung sieht es anders aus. Bei unseren Modulen mit 385 Wp und unserer Wolke, die 10 Prozent der Leistung nimmt, produziert das Modul immer noch 340 Watt. Mit einerWolke, die 20 Prozent Leistung nimmt, liegen wir immer noch bei rund 300 Watt pro Modul, die wir dann auch noch nutzen können.
Module mit einer höheren Leistung als der erlaubten, kann man also trotz der rechtlichen Grenzen, mehr Strom produzieren.
Was ist nun Wattpeak?
Wattpeak oder Wp als Abkürzung ist also die Peak-/Spitzenleistung, die ein Modul bei optimaler Sonneneinstrahlung produziert.
In das Formular wird hier also bei einem Modul die 385 Wp eingetragen oder bei zwei Modulen die 770 Wp.
Im nächsten Feld des Formulars geht es um die Anzahl der Module und die maximale Leistung eines einzelnen Moduls. Also zum Beispiel Zwei Module à 385 Wp.
Was ist die Wechselrichterleistung?
Wie der Name schon verrät, handelt es sich um die Leistung des Wechselrichters, bzw. die maximal durch den Wechselrichter nutzbar gemachte Leistung. Rechtlich stehen hier die 600 Watt als Grenze für Steckersolarmodule. An diese Grenze halten sich die von uns angebotenen Anlagen.
Wenn Sie ein Modul mit einem eigenen Wechselrichter betreiben, dann haben Sie eine Wechselrichterleistung von 300 Watt. Wenn Sie zwei Module mit je einem Wechselrichter betreiben, haben Sie eben zwei mal 300 Watt – also die erlaubten 600 Watt.
Oder Sie haben eine Anlage mit zwei Module und EINEM einzigen Wechselrichter – das gibt es auch -, dieser sollte dann aber die 600 Watt Wechselrichterleistung haben.
Datum der Inbetriebnahme
Die Stadtwerke weisen in dem Formular darauf hin, dass die Anlage erst in Betrieb genommen werden darf, wenn Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre besitzen. Andernfalls machen Sie sich strafbar.
Infolgedessen, liegt das Datum der Inbetriebnahme auf jeden Fall zeitlich nach einem Zählerwechsel, es sei denn, Sie haben schon einen modernen Zähler und nicht mehr die alten schwarzen Zähler.
Die verlangten Datenblätter und Konformitätsnachweise finden Sie hier. (Runter blättern bis zu den Produktinfos.)
Somit sollte das Ausfüllen des Formulars und das Verständnis der Begriffe, mit denen wir auf den diversen Veranstaltungen so selbstverständlich um uns geworfen haben, einfacher geworden sein.